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Anfrage und Erstgespräch

Zu Beginn schildern Sie Ihr Anliegen und den Grund der Bewertung. Dabei werden Objektart, Standort, Bewertungsanlass, gewünschter Leistungsumfang und mögliche Fristen besprochen. Ziel ist es, einzuschätzen, welche Bewertungsform für Ihren Fall sinnvoll ist.

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Auftragsklärung und Unterlagen

Nach dem Erstgespräch wird der konkrete Auftrag abgestimmt. Dazu gehören Bewertungszweck, Bewertungsstichtag, Bewertungsgegenstand, Leistungsumfang und erforderliche Unterlagen. Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto zügiger kann die Bewertung bearbeitet werden. Müssen Unterlagen erst bei Behörden, Verwaltungen oder Dritten angefordert oder eingesehen werden, kann sich die Bearbeitung verzögern.

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Ortstermin und Objektaufnahme

Je nach Bewertungsauftrag erfolgt ein Ortstermin zur Besichtigung und Objektaufnahme. Dabei werden unter anderem Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Ausstattung, Nutzung, Modernisierungen, erkennbare Besonderheiten sowie der Gesamteindruck des Bewertungsobjekts erfasst. Der Ortstermin dient dazu, die vorhandenen Unterlagen mit dem tatsächlichen Objektzustand abzugleichen und wertrelevante Merkmale nachvollziehbar zu dokumentieren.

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Auswertung und Wertermittlung

Im Anschluss werden die Unterlagen, die Erkenntnisse aus dem Ortstermin und die verfügbaren Marktdaten ausgewertet. Dabei werden die rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften, Lage, Nutzung, Zustand, Rechte und Belastungen sowie sonstige wertrelevante Merkmale berücksichtigt. Je nach Objektart, Datenlage und Bewertungsanlass wird das geeignete Bewertungsverfahren ausgewählt und das Bewertungsergebnis nachvollziehbar hergeleitet.

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Gutachtenübergabe und Erläuterung

Nach Abschluss der Wertermittlung erhalten Sie das Gutachten beziehungsweise die vereinbarte Bewertung. Die wesentlichen Annahmen, Bewertungsgrundlagen, wertrelevanten Einflussfaktoren und das Ergebnis werden nachvollziehbar dargestellt. Bei Bedarf werden die Ergebnisse persönlich erläutert, damit die Bewertung für Sie verständlich und einordnungsfähig ist.

Welche Unterlagen Sie benötigen, erläutert der Beitrag Welche Unterlagen benötige ich für eine Immobilienbewertung?. Welche Bewertungsform zu Ihrem Anlass passt, finden Sie unter Welche Bewertungsform passt zu welchem Anlass?.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Wertermittlung. Ablauf und Umfang können je nach Objekt und Anlass abweichen.