Bewertungsanlass · Steuer
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts bei steuerlichen Immobilienbewertungen.

Warum ein Gutachten
Fachliche Grundlage nach § 198 BewG
Bei steuerlichen Immobilienbewertungen kann ein Verkehrswertgutachten insbesondere dann relevant sein, wenn ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden soll. Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist in § 198 BewG geregelt. Die steuerliche Einordnung sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Typische Situationen
Wann ein Nachweis relevant ist
Erbschaftsteuer
Nachweis, wenn der pauschal angesetzte Wert hinterfragt werden soll.
Schenkung
Belastbare Wertermittlung zum Übertragungsstichtag.
Finanzamt
Gutachten als sachliche Grundlage gegenüber der Finanzverwaltung.
Abstimmung mit Steuerberater
Bewertung im Rahmen der steuerlichen Gesamtstrategie.
Ablauf
So läuft die Bewertung ab
1
Anfrage und Erstgespräch
Zu Beginn schildern Sie Ihr Anliegen und den Grund der Bewertung. Dabei werden Objektart, Standort, Bewertungsanlass, gewünschter Leistungsumfang und mögliche Fristen besprochen. Ziel ist es, einzuschätzen, welche Bewertungsform für Ihren Fall sinnvoll ist.
2
Auftragsklärung und Unterlagen
Nach dem Erstgespräch wird der konkrete Auftrag abgestimmt. Dazu gehören Bewertungszweck, Bewertungsstichtag, Bewertungsgegenstand, Leistungsumfang und erforderliche Unterlagen. Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto zügiger kann die Bewertung bearbeitet werden.
3
Ortstermin und Objektaufnahme
Je nach Bewertungsauftrag erfolgt ein Ortstermin zur Besichtigung und Objektaufnahme. Dabei werden Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Ausstattung, Nutzung, Modernisierungen und erkennbare Besonderheiten erfasst und mit den Unterlagen abgeglichen.
4
Auswertung und Wertermittlung
Im Anschluss werden die Unterlagen, die Erkenntnisse aus dem Ortstermin und die verfügbaren Marktdaten ausgewertet. Rechtliche Gegebenheiten, Lage, Nutzung, Zustand, Rechte und Belastungen fließen nachvollziehbar in die Wertermittlung ein.
5
Gutachtenübergabe und Erläuterung
Nach Abschluss der Wertermittlung erhalten Sie das Gutachten beziehungsweise die vereinbarte Bewertung. Die wesentlichen Annahmen, Bewertungsgrundlagen, wertrelevanten Einflussfaktoren und das Ergebnis werden nachvollziehbar dargestellt. Bei Bedarf werden die Ergebnisse persönlich erläutert, damit die Bewertung für Sie verständlich und einordnungsfähig ist.
Fragen
Häufige Fragen
Was ist der niedrigere gemeine Wert?
Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist in § 198 BewG geregelt. Ein Verkehrswertgutachten kann als sachliche Grundlage dienen, wenn der angesetzte Wert hinterlegt werden soll.
Garantiert das Gutachten eine niedrigere Besteuerung?
Nein. Das Gutachten liefert die fachliche Bewertungsgrundlage. Die steuerliche Anerkennung obliegt der Finanzverwaltung; Details klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Welche Leistung ist erforderlich?
In der Regel ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten zum maßgeblichen Stichtag.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Typischerweise Grundbuchauszug, Pläne, Flurkarte und Angaben zum Objektzustand. Im Erstgespräch erhalten Sie eine individuelle Liste.
Niedrigeren gemeinen Wert nachweisen?
Im Erstgespräch klären wir Anlass, Stichtag und den passenden Gutachtenumfang.
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