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Verkehrswertgutachten in München und Umgebung

Das ausführliche Vollgutachten ermittelt den Verkehrswert Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB – rechtssicher aufbereitet für Gericht, Finanzamt und Behörden.

Grundriss, Maßband und Stift auf einem Schreibtisch§ 194 BauGB
Abb. — Unterlagen & Bewertung

Wann sinnvoll

Wenn der Wert belastbar nachgewiesen werden muss

Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann die richtige Wahl, wenn der ermittelte Wert einer dritten Stelle gegenüber standhalten muss – etwa gegenüber einem Gericht, dem Finanzamt oder anderen Beteiligten einer Auseinandersetzung.

Im Unterschied zum Kurzgutachten dokumentiert das Vollgutachten alle wertbildenden Faktoren vollständig und begründet die Herleitung nachvollziehbar.

Methodik

Anerkannte Wertermittlungsverfahren

Je nach Objektart und Datenlage kommt eines oder eine Kombination der drei normierten Verfahren zum Einsatz.

Vergleichswertverfahren

Ableitung des Werts aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte.

Wohnungen · Grundstücke

Ertragswertverfahren

Bewertung anhand der nachhaltig erzielbaren Erträge einer Immobilie.

Mehrfamilien- & Renditeobjekte

Sachwertverfahren

Ermittlung aus Bodenwert und Herstellungskosten der baulichen Anlagen.

Eigengenutzte Ein- & Zweifamilienhäuser

Ablauf

Vom Erstgespräch bis zum fertigen Gutachten

1

Erstgespräch

Klärung von Anlass, Objekt und Zweck des Gutachtens.

2

Unterlagen & Ortstermin

Sichtung der Dokumente und Besichtigung vor Ort.

3

Analyse & Bewertung

Ermittlung des Verkehrswerts nach dem passenden Verfahren.

4

Übergabe & Erläuterung

Persönliche Erläuterung des schriftlichen Gutachtens.

Vorbereitung

Diese Unterlagen sind hilfreich

Nicht alle Dokumente müssen vorliegen – fehlende Unterlagen beschaffen wir bei Bedarf gemeinsam.

  • Grundbuchauszug (aktuell)
  • Flurkarte / Lageplan
  • Grundrisse und Baupläne
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Bei Wohnungen: Teilungserklärung
  • Angaben zu Modernisierungen

Fragen

Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten

Ist das Gutachten vor Gericht und beim Finanzamt anerkannt?

Das Verkehrswertgutachten wird nach § 194 BauGB und den anerkannten Verfahren erstellt und ist so aufbereitet, dass es als Nachweis gegenüber Gericht, Finanzamt und Behörden dienen kann.

Worin unterscheidet es sich vom Kurzgutachten?

Das Vollgutachten dokumentiert alle wertbildenden Faktoren vollständig und begründet die Herleitung ausführlich. Das Kurzgutachten ist kompakter und für die private Orientierung gedacht.

Wie lange dauert die Erstellung?

Die Bearbeitungszeit hängt von Objektart und Verfügbarkeit der Unterlagen ab. Einen konkreten Zeitrahmen nennen wir nach dem Erstgespräch.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Die Kosten richten sich nach Objektart, Umfang und Aufwand. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles, transparentes Angebot.

Sie benötigen ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten?

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir Anlass, Umfang und Ablauf für Ihre Immobilie.

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