Ankaufsprüfung & Kaufpreisplausibilisierung

Fachliche Einordnung eines konkreten Kaufangebots aus Sicht der Immobilienbewertung. Vor dem Immobilienkauf wird geprüft, ob der geforderte Kaufpreis im Verhältnis zu Objekt, Lage, Zustand, Nutzung und Marktdaten plausibel erscheint.

Ankaufsprüfung & Kaufpreisplausibilisierung

Wann sinnvoll

Vor dem Kauf eine belastbare Einordnung

Beim Kauf einer Immobilie stellt sich häufig die Frage, ob der geforderte Kaufpreis marktgerecht und nachvollziehbar ist. Die Ankaufsprüfung und Kaufpreisplausibilisierung dient dazu, ein konkretes Kaufangebot aus Sicht der Immobilienbewertung fachlich einzuordnen. Dabei werden insbesondere die wertrelevanten Objektmerkmale, die Lage, der Zustand, die Nutzung, verfügbare Unterlagen, Vergleichsdaten und erkennbare Besonderheiten berücksichtigt. Ziel ist keine Kaufentscheidung anstelle des Auftraggebers, sondern eine fachliche Grundlage für die eigene Entscheidung und mögliche Preisverhandlungen. Die Ankaufsprüfung eignet sich für Käufer, Investoren oder Familien, die vor dem Erwerb einer Immobilie eine unabhängige Einschätzung zum Angebotspreis wünschen. Gegenstand der Ankaufsprüfung ist die sachverständige Einordnung des Kaufpreises und der wertrelevanten Objektmerkmale aus Sicht der Immobilienbewertung. Rechtliche, steuerliche oder vertiefte bautechnische Fragestellungen können je nach Einzelfall ergänzend durch entsprechend spezialisierte Fachleute geprüft werden.

Typische Anlässe

Wofür eine Ankaufsprüfung genutzt wird

Ablauf

So läuft die Ankaufsprüfung ab

1

Anfrage und Erstgespräch

Zu Beginn schildern Sie Ihr Anliegen und den Grund der Bewertung. Dabei werden Objektart, Standort, Bewertungsanlass, gewünschter Leistungsumfang und mögliche Fristen besprochen. Ziel ist es, einzuschätzen, welche Bewertungsform für Ihren Fall sinnvoll ist.

2

Auftragsklärung und Unterlagen

Nach dem Erstgespräch wird der konkrete Auftrag abgestimmt. Dazu gehören Bewertungszweck, Bewertungsstichtag, Bewertungsgegenstand, Leistungsumfang und erforderliche Unterlagen. Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto zügiger kann die Bewertung bearbeitet werden.

3

Ortstermin und Objektaufnahme

Je nach Bewertungsauftrag erfolgt ein Ortstermin zur Besichtigung und Objektaufnahme. Dabei werden Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Ausstattung, Nutzung, Modernisierungen und erkennbare Besonderheiten erfasst und mit den Unterlagen abgeglichen.

4

Auswertung und Wertermittlung

Im Anschluss werden die Unterlagen, die Erkenntnisse aus dem Ortstermin und die verfügbaren Marktdaten ausgewertet. Rechtliche Gegebenheiten, Lage, Nutzung, Zustand, Rechte und Belastungen fließen nachvollziehbar in die Wertermittlung ein.

5

Gutachtenübergabe und Erläuterung

Nach Abschluss der Wertermittlung erhalten Sie das Gutachten beziehungsweise die vereinbarte Bewertung. Die wesentlichen Annahmen, Bewertungsgrundlagen, wertrelevanten Einflussfaktoren und das Ergebnis werden nachvollziehbar dargestellt. Bei Bedarf werden die Ergebnisse persönlich erläutert, damit die Bewertung für Sie verständlich und einordnungsfähig ist.

Fragen

Häufige Fragen zur Ankaufsprüfung

Ersetzt die Ankaufsprüfung eine Kaufentscheidung?

Nein. Ziel ist eine fachliche Grundlage für Ihre eigene Entscheidung und mögliche Preisverhandlungen – keine Kaufempfehlung anstelle des Auftraggebers.

Wird der Kaufvertrag geprüft?

Nein. Gegenstand ist die sachverständige Einordnung des Kaufpreises und der wertrelevanten Objektmerkmale. Eine rechtliche Vertragsprüfung ist damit nicht verbunden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Typischerweise Exposé, Grundriss, Angaben zu Flächen, Baujahr, Modernisierungen sowie vorhandene Objektunterlagen. Im Erstgespräch erhalten Sie eine individuelle Liste.

Was kostet eine Ankaufsprüfung?

Die Kosten richten sich nach Objektart und Umfang. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot.

Kaufangebot erhalten und unsicher beim Preis?

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob eine Ankaufsprüfung für Ihr Objekt sinnvoll ist.

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