Objektarten und Bewertungsgegenstände

Bewertet werden Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, gemischt genutzte Immobilien, unbebaute Grundstücke sowie besondere Bewertungsgegenstände wie Erbbaurechte, Erbbaugrundstücke und grundstücksbezogene Rechte und Belastungen.

Wohnimmobilien

Bewertet werden Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser unterschiedlicher Ausprägung – von freistehenden Einfamilienhäusern über Doppel- und Reihenhäuser bis zu Mehrfamilienhäusern. Dabei fließen Lage, Zustand, Ausstattung, Nutzung und objektspezifische Besonderheiten in die Bewertung ein.

  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Doppelhäuser
  • Reihenhäuser und Reihenendhäuser
  • Mehrfamilienhäuser

Gemischt genutzte Immobilien

Bewertet werden Wohn- und Geschäftshäuser sowie gemischt genutzte Wohn- und Gewerbeobjekte. Die Wertermittlung berücksichtigt die jeweilige Nutzungsstruktur und die wertrelevanten Besonderheiten von Mischnutzungen.

Gewerbeimmobilien

Bewertet werden ausgewählte Gewerbeimmobilien – von Büro- und Verwaltungsimmobilien über Einzelhandel und Logistik bis zu Hotel-, Gastronomie- sowie Sozial- und Gesundheitsimmobilien. Der konkrete Bewertungsumfang richtet sich nach Objektart, Nutzungskonzept und Bewertungsanlass.

  • Büro- und Verwaltungsimmobilien
  • Einzelhandelsimmobilien
  • Fachmärkte und Fachmarktzentren
  • Logistik- und Lagerimmobilien
  • Hotel- und Gastronomieimmobilien
  • ausgewählte Sozial- und Gesundheitsimmobilien
  • sonstige gewerblich genutzte Immobilien

Unbebaute Grundstücke und Entwicklungsflächen

Bewertet werden unbebaute Grundstücke unterschiedlicher Entwicklungszustände – etwa baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland. Darüber hinaus werden Entwicklungsflächen und Grundstücke mit besonderem Nutzungspotenzial bewertet, beispielsweise bei geplanter Bebauung, Umnutzung, Nachverdichtung oder noch nicht abgeschlossener Baurechtsentwicklung.

  • Unbebaute Grundstücke

Rechte, Belastungen und besondere Bewertungsgegenstände

Bewertet werden grundstücksbezogene Rechte und Belastungen sowie besondere Bewertungsgegenstände, die den Immobilienwert maßgeblich beeinflussen können.

  • Erbbaurechte
  • Erbbaugrundstücke
  • Nießbrauch
  • Wohnungsrechte
  • Dienstbarkeiten
  • Wegerechte
  • Leitungsrechte
  • Baulasten
  • sonstige grundstücksbezogene Rechte und Belastungen

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