Verkehrswertgutachten
Das ausführliche Vollgutachten ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB und den anerkannten Wertermittlungsverfahren. Es ist so aufgebaut, dass es als Nachweis gegenüber Gerichten, Finanzämtern und Behörden dienen kann.
- Für Gericht, Finanzamt und Behörden
- Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren
- Ausführliche Dokumentation und Begründung


