Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten dient der nachvollziehbaren Ermittlung des Verkehrswerts beziehungsweise Marktwerts einer Immobilie nach § 194 BauGB. Es kann bei gerichtlichen, behördlichen, steuerlichen oder außergerichtlichen Bewertungsanlässen als fachliche Grundlage dienen.
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