Erbschaft & Schenkung
Nachvollziehbare Immobilienbewertung für Nachlass, Erbauseinandersetzung, Schenkung oder steuerliche Fragestellungen.
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Familieninterne Übertragung & Nießbrauch
Bewertung von Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge, Übertragung innerhalb der Familie, Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnungsrecht.
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Erbengemeinschaft & Pflichtteil
Neutrale Wertermittlung als sachliche Grundlage für Miterben, Pflichtteilsfragen oder die Ablösung von Erbanteilen.
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Scheidung & Zugewinnausgleich
Unabhängige Immobilienbewertung im Rahmen von Scheidung, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich.
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Finanzamt & Steuer
Gutachterliche Wertermittlung für steuerliche Bewertungsanlässe in Abstimmung mit Steuerberater oder Finanzverwaltung.
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts bei steuerlichen Immobilienbewertungen.
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Restnutzungsdauer / AfA
Gutachterliche Einschätzung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes als Grundlage für steuerliche Fragestellungen rund um die AfA.
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Rechtliche Auseinandersetzungen
Typische Bewertungsanlässe sind Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Pflichtteilsfragen, Kauf, Verkauf, Vermögensauseinandersetzungen, steuerliche Fragestellungen oder die Übertragung einer Immobilie innerhalb der Familie. Auch Rechte und Belastungen wie Nießbrauch, Wohnungsrechte oder Erbbaurechte können eine sachverständige Bewertung erforderlich machen.
Steuerliche Hinweise
Für steuerliche Bewertungsanlässe kann ein Gutachten insbesondere dann relevant sein, wenn ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden soll. Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist in § 198 BewG geregelt.
Bei vermieteten Immobilien kann außerdem ein Restnutzungsdauergutachten relevant sein, wenn eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes nachvollziehbar dargelegt werden soll. Steuerlicher Anknüpfungspunkt ist § 7 EStG; die steuerliche Einordnung sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Welche Bewertungsform zu Ihrem Anlass passt, erläutert der Beitrag Welche Bewertungsform passt zu welchem Anlass?
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Wertermittlung.
