Restnutzungsdauer / AfA

Gutachterliche Einschätzung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes als Grundlage für steuerliche Fragestellungen rund um die AfA.

Restnutzungsdauergutachten

Warum ein Gutachten

Kürzere Nutzungsdauer fachlich begründen

Ein Restnutzungsdauergutachten befasst sich mit der Frage, wie lange ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung wirtschaftlich voraussichtlich noch genutzt werden kann. Es kann als fachliche Grundlage für steuerliche Fragestellungen rund um die Abschreibung dienen. Steuerlicher Anknüpfungspunkt ist § 7 EStG.

Typische Situationen

Wann eine Bewertung hilft

Ablauf

So läuft die Bewertung ab

1

Anfrage und Erstgespräch

Zu Beginn schildern Sie Ihr Anliegen und den Grund der Bewertung. Dabei werden Objektart, Standort, Bewertungsanlass, gewünschter Leistungsumfang und mögliche Fristen besprochen. Ziel ist es, einzuschätzen, welche Bewertungsform für Ihren Fall sinnvoll ist.

2

Auftragsklärung und Unterlagen

Nach dem Erstgespräch wird der konkrete Auftrag abgestimmt. Dazu gehören Bewertungszweck, Bewertungsstichtag, Bewertungsgegenstand, Leistungsumfang und erforderliche Unterlagen. Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto zügiger kann die Bewertung bearbeitet werden.

3

Ortstermin und Objektaufnahme

Je nach Bewertungsauftrag erfolgt ein Ortstermin zur Besichtigung und Objektaufnahme. Dabei werden Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Ausstattung, Nutzung, Modernisierungen und erkennbare Besonderheiten erfasst und mit den Unterlagen abgeglichen.

4

Auswertung und Wertermittlung

Im Anschluss werden die Unterlagen, die Erkenntnisse aus dem Ortstermin und die verfügbaren Marktdaten ausgewertet. Rechtliche Gegebenheiten, Lage, Nutzung, Zustand, Rechte und Belastungen fließen nachvollziehbar in die Wertermittlung ein.

5

Gutachtenübergabe und Erläuterung

Nach Abschluss der Wertermittlung erhalten Sie das Gutachten beziehungsweise die vereinbarte Bewertung. Die wesentlichen Annahmen, Bewertungsgrundlagen, wertrelevanten Einflussfaktoren und das Ergebnis werden nachvollziehbar dargestellt. Bei Bedarf werden die Ergebnisse persönlich erläutert, damit die Bewertung für Sie verständlich und einordnungsfähig ist.

Fragen

Häufige Fragen

Welche Leistung ist hier vorgesehen?

Ein Restnutzungsdauergutachten als fachliche Grundlage für steuerliche Fragestellungen rund um die AfA.

Ersetzt das Gutachten steuerliche Beratung?

Nein. Die steuerliche Einordnung sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden. Das Gutachten liefert die sachverständige Einschätzung der Nutzungsdauer.

Für welche Objekte ist das relevant?

Insbesondere für vermietete Immobilien, wenn eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachvollziehbar dargelegt werden soll.

Ist ein Ortstermin erforderlich?

In der Regel ja, um Zustand, Ausstattung und Modernisierungen zu erfassen.

Frage zur Restnutzungsdauer?

Im Erstgespräch klären wir Objekt und Anlass – gern in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

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