Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts bei steuerlichen Immobilienbewertungen.

Gutachtenerstellung am Schreibtisch mit Karten, Unterlagen und Urkundenmappe

Warum ein Gutachten

Fachliche Grundlage nach § 198 BewG

Bei steuerlichen Immobilienbewertungen kann ein Verkehrswertgutachten insbesondere dann relevant sein, wenn ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden soll. Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist in § 198 BewG geregelt. Die steuerliche Einordnung sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Typische Situationen

Wann ein Nachweis relevant ist

Ablauf

So läuft die Bewertung ab

1

Anfrage und Erstgespräch

Zu Beginn schildern Sie Ihr Anliegen und den Grund der Bewertung. Dabei werden Objektart, Standort, Bewertungsanlass, gewünschter Leistungsumfang und mögliche Fristen besprochen. Ziel ist es, einzuschätzen, welche Bewertungsform für Ihren Fall sinnvoll ist.

2

Auftragsklärung und Unterlagen

Nach dem Erstgespräch wird der konkrete Auftrag abgestimmt. Dazu gehören Bewertungszweck, Bewertungsstichtag, Bewertungsgegenstand, Leistungsumfang und erforderliche Unterlagen. Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto zügiger kann die Bewertung bearbeitet werden.

3

Ortstermin und Objektaufnahme

Je nach Bewertungsauftrag erfolgt ein Ortstermin zur Besichtigung und Objektaufnahme. Dabei werden Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Ausstattung, Nutzung, Modernisierungen und erkennbare Besonderheiten erfasst und mit den Unterlagen abgeglichen.

4

Auswertung und Wertermittlung

Im Anschluss werden die Unterlagen, die Erkenntnisse aus dem Ortstermin und die verfügbaren Marktdaten ausgewertet. Rechtliche Gegebenheiten, Lage, Nutzung, Zustand, Rechte und Belastungen fließen nachvollziehbar in die Wertermittlung ein.

5

Gutachtenübergabe und Erläuterung

Nach Abschluss der Wertermittlung erhalten Sie das Gutachten beziehungsweise die vereinbarte Bewertung. Die wesentlichen Annahmen, Bewertungsgrundlagen, wertrelevanten Einflussfaktoren und das Ergebnis werden nachvollziehbar dargestellt. Bei Bedarf werden die Ergebnisse persönlich erläutert, damit die Bewertung für Sie verständlich und einordnungsfähig ist.

Fragen

Häufige Fragen

Was ist der niedrigere gemeine Wert?

Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist in § 198 BewG geregelt. Ein Verkehrswertgutachten kann als sachliche Grundlage dienen, wenn der angesetzte Wert hinterlegt werden soll.

Garantiert das Gutachten eine niedrigere Besteuerung?

Nein. Das Gutachten liefert die fachliche Bewertungsgrundlage. Die steuerliche Anerkennung obliegt der Finanzverwaltung; Details klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Welche Leistung ist erforderlich?

In der Regel ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten zum maßgeblichen Stichtag.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Typischerweise Grundbuchauszug, Pläne, Flurkarte und Angaben zum Objektzustand. Im Erstgespräch erhalten Sie eine individuelle Liste.

Niedrigeren gemeinen Wert nachweisen?

Im Erstgespräch klären wir Anlass, Stichtag und den passenden Gutachtenumfang.

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