Bewertungsanlass · Steuer
Finanzamt & Steuer
Gutachterliche Wertermittlung für steuerliche Bewertungsanlässe in Abstimmung mit Steuerberater oder Finanzverwaltung.

Warum ein Gutachten
Sachliche Grundlage für steuerliche Fragestellungen
Für steuerliche Bewertungsanlässe wird häufig ein nachvollziehbares Gutachten benötigt – etwa bei Erbschaft, Schenkung oder anderen steuerlichen Fragestellungen. Die gutachterliche Wertermittlung erfolgt in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater und kann als sachliche Grundlage gegenüber dem Finanzamt dienen.
Typische Situationen
Wann eine Bewertung hilft
Erbschaftsteuer
Nachweis des Immobilienwerts gegenüber dem Finanzamt.
Schenkung
Wertermittlung zum Stichtag der Übertragung.
Steuerliche Bewertungsanlässe
Gutachten in Abstimmung mit Steuerberater oder Finanzverwaltung.
Nachweis gegenüber Behörden
Belastbare Grundlage bei hinterfragten Wertansätzen.
Ablauf
So läuft die Bewertung ab
1
Anfrage und Erstgespräch
Zu Beginn schildern Sie Ihr Anliegen und den Grund der Bewertung. Dabei werden Objektart, Standort, Bewertungsanlass, gewünschter Leistungsumfang und mögliche Fristen besprochen. Ziel ist es, einzuschätzen, welche Bewertungsform für Ihren Fall sinnvoll ist.
2
Auftragsklärung und Unterlagen
Nach dem Erstgespräch wird der konkrete Auftrag abgestimmt. Dazu gehören Bewertungszweck, Bewertungsstichtag, Bewertungsgegenstand, Leistungsumfang und erforderliche Unterlagen. Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto zügiger kann die Bewertung bearbeitet werden.
3
Ortstermin und Objektaufnahme
Je nach Bewertungsauftrag erfolgt ein Ortstermin zur Besichtigung und Objektaufnahme. Dabei werden Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Ausstattung, Nutzung, Modernisierungen und erkennbare Besonderheiten erfasst und mit den Unterlagen abgeglichen.
4
Auswertung und Wertermittlung
Im Anschluss werden die Unterlagen, die Erkenntnisse aus dem Ortstermin und die verfügbaren Marktdaten ausgewertet. Rechtliche Gegebenheiten, Lage, Nutzung, Zustand, Rechte und Belastungen fließen nachvollziehbar in die Wertermittlung ein.
5
Gutachtenübergabe und Erläuterung
Nach Abschluss der Wertermittlung erhalten Sie das Gutachten beziehungsweise die vereinbarte Bewertung. Die wesentlichen Annahmen, Bewertungsgrundlagen, wertrelevanten Einflussfaktoren und das Ergebnis werden nachvollziehbar dargestellt. Bei Bedarf werden die Ergebnisse persönlich erläutert, damit die Bewertung für Sie verständlich und einordnungsfähig ist.
Fragen
Häufige Fragen
Ersetzt das Gutachten steuerliche Beratung?
Nein. Es liefert die sachliche Bewertungsgrundlage. Steuerliche Einordnung und Fristen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Kann das Gutachten beim Finanzamt vorgelegt werden?
Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten kann als Nachweis dienen, wenn der angesetzte Wert hinterfragt werden soll.
Welcher Stichtag gilt?
Der maßgebliche Stichtag hängt vom steuerlichen Anlass ab – etwa Todestag bei Erbschaft. Wir klären das im Erstgespräch.
Was kostet ein Gutachten für steuerliche Zwecke?
Die Kosten richten sich nach Objektart und Umfang. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Steuerlicher Bewertungsanlass?
Im Erstgespräch klären wir Anlass und Stichtag – gern in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
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