Leistung · Markt- und Beleihungswert
Markt- und Beleihungswertermittlung
Gutachten zur Ermittlung von Marktwert und Beleihungswert für Banken, andere Kreditinstitute und institutionelle Auftraggeber.

Wann sinnvoll
Marktwert und Beleihungswert klar getrennt
Der Marktwert beschreibt den stichtagsbezogenen Wert einer Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Der Beleihungswert ist hiervon klar zu unterscheiden: Er ist vorsichtig, nachhaltig und ohne spekulative Elemente zu ermitteln und darf den Marktwert nicht übersteigen. Die Beleihungswertermittlung erfolgt nach den Anforderungen des jeweiligen Auftrags, insbesondere unter Berücksichtigung des PfandBG und der BelWertV.
Leistungsumfang
Was die Wertermittlung umfasst
Marktwert
Stichtagsbezogener Wert im gewöhnlichen Geschäftsverkehr.
Beleihungswert
Vorsichtige, nachhaltige Wertermittlung ohne spekulative Elemente.
Rechtliche Grundlagen
Berücksichtigung von PfandBG und BelWertV je nach Auftrag.
Institutionelle Anforderungen
Abstimmung mit den Vorgaben des jeweiligen Auftraggebers.
Ablauf
So läuft die Wertermittlung ab
1
Anfrage und Erstgespräch
Zu Beginn schildern Sie Ihr Anliegen und den Grund der Bewertung. Dabei werden Objektart, Standort, Bewertungsanlass, gewünschter Leistungsumfang und mögliche Fristen besprochen. Ziel ist es, einzuschätzen, welche Bewertungsform für Ihren Fall sinnvoll ist.
2
Auftragsklärung und Unterlagen
Nach dem Erstgespräch wird der konkrete Auftrag abgestimmt. Dazu gehören Bewertungszweck, Bewertungsstichtag, Bewertungsgegenstand, Leistungsumfang und erforderliche Unterlagen. Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto zügiger kann die Bewertung bearbeitet werden.
3
Ortstermin und Objektaufnahme
Je nach Bewertungsauftrag erfolgt ein Ortstermin zur Besichtigung und Objektaufnahme. Dabei werden Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Ausstattung, Nutzung, Modernisierungen und erkennbare Besonderheiten erfasst und mit den Unterlagen abgeglichen.
4
Auswertung und Wertermittlung
Im Anschluss werden die Unterlagen, die Erkenntnisse aus dem Ortstermin und die verfügbaren Marktdaten ausgewertet. Rechtliche Gegebenheiten, Lage, Nutzung, Zustand, Rechte und Belastungen fließen nachvollziehbar in die Wertermittlung ein.
5
Gutachtenübergabe und Erläuterung
Nach Abschluss der Wertermittlung erhalten Sie das Gutachten beziehungsweise die vereinbarte Bewertung. Die wesentlichen Annahmen, Bewertungsgrundlagen, wertrelevanten Einflussfaktoren und das Ergebnis werden nachvollziehbar dargestellt. Bei Bedarf werden die Ergebnisse persönlich erläutert, damit die Bewertung für Sie verständlich und einordnungsfähig ist.
Fragen
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Beleihungswert?
Der Marktwert beschreibt den stichtagsbezogenen Wert im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Der Beleihungswert ist vorsichtig und nachhaltig zu ermitteln und darf den Marktwert nicht übersteigen.
Für wen ist diese Leistung gedacht?
Für Kreditinstitute, Banken und institutionelle Auftraggeber, die eine gutachterliche Wertermittlung benötigen.
Entspricht das einem Verkehrswertgutachten?
Markt- und Beleihungswertermittlung folgen den Anforderungen des jeweiligen Auftrags. Ein Verkehrswertgutachten dient anderen Zwecken – wir klären im Erstgespräch das passende Format.
Wie läuft die Beauftragung ab?
Nach Klärung von Objekt, Stichtag und Auftragsanforderungen erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Markt- oder Beleihungswert benötigt?
Im Erstgespräch klären wir Auftrag, Anforderungen und den weiteren Ablauf.
Unverbindlich Kontakt aufnehmen