Leistung · Steuerlich
Restnutzungsdauergutachten
Gutachterliche Einschätzung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes, insbesondere als fachliche Grundlage für steuerliche Fragestellungen rund um die Abschreibung.

Wann sinnvoll
Kürzere Nutzungsdauer fachlich begründen
Ein Restnutzungsdauergutachten befasst sich mit der Frage, wie lange ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung wirtschaftlich voraussichtlich noch genutzt werden kann. Es kann insbesondere bei vermieteten Immobilien relevant sein, wenn eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachvollziehbar dargelegt werden soll. Dabei werden unter anderem Baujahr, Modernisierungen, baulicher Zustand, Ausstattung, Nutzung, Instandhaltung, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und objektspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Das Gutachten kann als fachliche Grundlage für steuerliche Fragestellungen rund um die Abschreibung dienen. Steuerlicher Anknüpfungspunkt ist § 7 EStG; die steuerliche Einordnung sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Leistungsumfang
Was das Gutachten berücksichtigt
Baujahr & Modernisierungen
Einordnung von Alter, Sanierungen und baulichem Zustand.
Nutzung & Instandhaltung
Bewirtschaftung, Ausstattung und laufende Erhaltung.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Objektspezifische und marktbezogene Einflussfaktoren.
Steuerliche Grundlage
Fachliche Basis für Fragestellungen rund um die AfA (§ 7 EStG).
Ablauf
So entsteht das Gutachten
1
Anfrage und Erstgespräch
Zu Beginn schildern Sie Ihr Anliegen und den Grund der Bewertung. Dabei werden Objektart, Standort, Bewertungsanlass, gewünschter Leistungsumfang und mögliche Fristen besprochen. Ziel ist es, einzuschätzen, welche Bewertungsform für Ihren Fall sinnvoll ist.
2
Auftragsklärung und Unterlagen
Nach dem Erstgespräch wird der konkrete Auftrag abgestimmt. Dazu gehören Bewertungszweck, Bewertungsstichtag, Bewertungsgegenstand, Leistungsumfang und erforderliche Unterlagen. Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto zügiger kann die Bewertung bearbeitet werden.
3
Ortstermin und Objektaufnahme
Je nach Bewertungsauftrag erfolgt ein Ortstermin zur Besichtigung und Objektaufnahme. Dabei werden Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Ausstattung, Nutzung, Modernisierungen und erkennbare Besonderheiten erfasst und mit den Unterlagen abgeglichen.
4
Auswertung und Wertermittlung
Im Anschluss werden die Unterlagen, die Erkenntnisse aus dem Ortstermin und die verfügbaren Marktdaten ausgewertet. Rechtliche Gegebenheiten, Lage, Nutzung, Zustand, Rechte und Belastungen fließen nachvollziehbar in die Wertermittlung ein.
5
Gutachtenübergabe und Erläuterung
Nach Abschluss der Wertermittlung erhalten Sie das Gutachten beziehungsweise die vereinbarte Bewertung. Die wesentlichen Annahmen, Bewertungsgrundlagen, wertrelevanten Einflussfaktoren und das Ergebnis werden nachvollziehbar dargestellt. Bei Bedarf werden die Ergebnisse persönlich erläutert, damit die Bewertung für Sie verständlich und einordnungsfähig ist.
Fragen
Häufige Fragen
Für wen ist ein Restnutzungsdauergutachten relevant?
Insbesondere für Eigentümer vermieteter Immobilien, wenn eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachvollziehbar dargelegt werden soll.
Ersetzt das Gutachten steuerliche Beratung?
Nein. Es liefert die fachliche Grundlage für steuerliche Fragestellungen. Die steuerliche Einordnung sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Ist ein Ortstermin erforderlich?
In der Regel ja, um Zustand, Ausstattung und Modernisierungen zu erfassen. Details klären wir im Erstgespräch.
Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?
Die Kosten richten sich nach Objektart und Aufwand. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Frage zur Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie?
Im Erstgespräch klären wir Objekt, Anlass und den weiteren Ablauf – gern in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
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