Bewertung von Rechten und Belastungen

Bewertung wertrelevanter Rechte und Belastungen wie Nießbrauch, Wohnungsrecht, Erbbaurecht, Dienstbarkeiten oder Baulasten. Rechte und Belastungen können den Wert einer Immobilie erheblich beeinflussen und werden im Rahmen der Wertermittlung sachgerecht berücksichtigt.

Bewertung von Rechten und Belastungen

Wann sinnvoll

Wenn Rechte den Wert prägen

Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen können den Wert einer Immobilie deutlich beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise Nießbrauch, Wohnungsrecht, Erbbaurecht, Erbbaugrundstück, Dienstbarkeiten, Wegerechte, Leitungsrechte, Baulasten oder sonstige rechtliche Besonderheiten. Die Bewertung solcher Rechte und Belastungen ist insbesondere bei Erbschaft, Schenkung, familieninterner Übertragung, Nießbrauchsvorbehalt, Erbbaurechten, Pflichtteilsfragen oder Vermögensauseinandersetzungen relevant. Im Rahmen der Wertermittlung wird geprüft, welche wertrelevanten Auswirkungen sich aus den jeweiligen Rechten oder Belastungen ergeben und wie diese nachvollziehbar in die Bewertung einzubeziehen sind. Diese Bewertungen erfordern eine sorgfältige Einordnung des konkreten Einzelfalls, da Umfang, Dauer, Ausgestaltung und wirtschaftliche Wirkung eines Rechts oder einer Belastung unterschiedlich sein können.

Leistungsumfang

Typische Rechte und Belastungen

Ablauf

So läuft die Bewertung ab

1

Anfrage und Erstgespräch

Zu Beginn schildern Sie Ihr Anliegen und den Grund der Bewertung. Dabei werden Objektart, Standort, Bewertungsanlass, gewünschter Leistungsumfang und mögliche Fristen besprochen. Ziel ist es, einzuschätzen, welche Bewertungsform für Ihren Fall sinnvoll ist.

2

Auftragsklärung und Unterlagen

Nach dem Erstgespräch wird der konkrete Auftrag abgestimmt. Dazu gehören Bewertungszweck, Bewertungsstichtag, Bewertungsgegenstand, Leistungsumfang und erforderliche Unterlagen. Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto zügiger kann die Bewertung bearbeitet werden.

3

Ortstermin und Objektaufnahme

Je nach Bewertungsauftrag erfolgt ein Ortstermin zur Besichtigung und Objektaufnahme. Dabei werden Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Ausstattung, Nutzung, Modernisierungen und erkennbare Besonderheiten erfasst und mit den Unterlagen abgeglichen.

4

Auswertung und Wertermittlung

Im Anschluss werden die Unterlagen, die Erkenntnisse aus dem Ortstermin und die verfügbaren Marktdaten ausgewertet. Rechtliche Gegebenheiten, Lage, Nutzung, Zustand, Rechte und Belastungen fließen nachvollziehbar in die Wertermittlung ein.

5

Gutachtenübergabe und Erläuterung

Nach Abschluss der Wertermittlung erhalten Sie das Gutachten beziehungsweise die vereinbarte Bewertung. Die wesentlichen Annahmen, Bewertungsgrundlagen, wertrelevanten Einflussfaktoren und das Ergebnis werden nachvollziehbar dargestellt. Bei Bedarf werden die Ergebnisse persönlich erläutert, damit die Bewertung für Sie verständlich und einordnungsfähig ist.

Fragen

Häufige Fragen

Wann ist eine gesonderte Bewertung von Rechten nötig?

Insbesondere bei Erbschaft, Schenkung, familieninterner Übertragung, Nießbrauchsvorbehalt, Erbbaurechten, Pflichtteilsfragen oder Vermögensauseinandersetzungen.

Werden Rechte immer separat bewertet?

Je nach Auftrag werden Rechte und Belastungen im Rahmen der Gesamtwert ermittlung berücksichtigt oder gesondert dargestellt. Das klären wir im Erstgespräch.

Welche Unterlagen sind hilfreich?

Grundbuchauszug, Verträge zu Nießbrauch oder Erbbaurecht, Baulastenverzeichnis und sonstige rechtliche Dokumente zum Einzelfall.

Was kostet die Bewertung?

Die Kosten richten sich nach Art und Komplexität der Rechte sowie dem Gesamtauftrag. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot.

Rechte oder Belastungen am Objekt?

Im Erstgespräch klären wir den Einzelfall und den passenden Bewertungsumfang.

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