Immobilienbewertung in Oberbayern, Niederbayern und Schwaben

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in Oberbayern, insbesondere in München und im Münchner Umland. Darüber hinaus erstelle ich Immobilienbewertungen auch in Niederbayern und Schwaben. Weitere Regionen oder Standorte sind je nach Objektart, Bewertungsanlass und Auftragsumfang nach Absprache möglich.

Überblick

Regionale Marktkenntnis für unterschiedliche Immobilienlagen

Ob Innenstadtlage, Münchner Umland, Seenregion, ländlicher Standort oder gewerblich geprägte Lage – regionale Besonderheiten können den Immobilienwert maßgeblich beeinflussen und werden im Rahmen der Bewertung berücksichtigt.

Karte Bayerns mit Regierungsbezirken und Schwerpunkt München

Schwerpunkt

München und Münchner Umland

Regierungsbezirke

Oberbayern, Niederbayern und Schwaben

Oberbayern

Schwerpunkt der Tätigkeit – insbesondere München und das Münchner Umland sowie weitere Landkreise und Gemeinden in Oberbayern.

  • München
  • Landkreis München
  • Starnberg
  • Dachau
  • Fürstenfeldbruck
  • Freising
  • Erding
  • Ebersberg
  • Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Miesbach
  • Rosenheim
  • Traunstein
  • Weilheim-Schongau
  • Landsberg am Lech
  • Garmisch-Partenkirchen
  • Pfaffenhofen an der Ilm
  • Ingolstadt

Niederbayern

Immobilienbewertungen in Niederbayern – je nach Objektart, Bewertungsanlass und Auftragsumfang nach Absprache.

  • Landshut
  • Dingolfing-Landau
  • Kelheim
  • Passau
  • Rottal-Inn
  • Straubing-Bogen
  • Deggendorf
  • Regen
  • Freyung-Grafenau

Schwaben

Immobilienbewertungen in Schwaben – je nach Objektart, Bewertungsanlass und Auftragsumfang nach Absprache.

  • Augsburg
  • Aichach-Friedberg
  • Donau-Ries
  • Dillingen an der Donau
  • Günzburg
  • Neu-Ulm
  • Unterallgäu
  • Ostallgäu
  • Kaufbeuren
  • Memmingen
  • Kempten
  • Lindau
  • Oberallgäu

Ihr Ort ist nicht aufgeführt, liegt aber in der Region? Sprechen Sie mich gern an – ich prüfe, ob eine Bewertung vor Ort möglich ist.

Immobilienbewertung in Ihrer Region

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – Ob eine Bewertung vor Ort möglich und sinnvoll ist, wird im Rahmen der Anfrage abgestimmt.

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