Erbschaft & Schenkung
Nachvollziehbare Immobilienbewertung für Nachlass, Erbauseinandersetzung, Schenkung oder steuerliche Fragestellungen.
Mehr zum Anlass Erbschaft & SchenkungBewertungsanlässe
Ob Erbschaft, Scheidung oder Verkauf – der Anlass bestimmt, welche Art der Bewertung sinnvoll ist. Hier finden Sie einen Überblick und den Weg zur passenden Leistung.
Nachvollziehbare Immobilienbewertung für Nachlass, Erbauseinandersetzung, Schenkung oder steuerliche Fragestellungen.
Mehr zum Anlass Erbschaft & SchenkungBewertung von Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge, Übertragung innerhalb der Familie, Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnungsrecht.
Mehr zum Anlass Familieninterne Übertragung & NießbrauchNeutrale Wertermittlung als sachliche Grundlage für Miterben, Pflichtteilsfragen oder die Ablösung von Erbanteilen.
Mehr zum Anlass Erbengemeinschaft & PflichtteilUnabhängige Immobilienbewertung im Rahmen von Scheidung, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich.
Mehr zum Anlass Scheidung & ZugewinnausgleichGutachterliche Wertermittlung für steuerliche Bewertungsanlässe in Abstimmung mit Steuerberater oder Finanzverwaltung.
Mehr zum Anlass Finanzamt & SteuerGutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts bei steuerlichen Immobilienbewertungen.
Mehr zum Anlass Nachweis des niedrigeren gemeinen WertsGutachterliche Einschätzung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes als Grundlage für steuerliche Fragestellungen rund um die AfA.
Mehr zum Anlass Restnutzungsdauer / AfAFachliche Bewertungsgrundlage für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen, etwa bei Erbe, Scheidung, Gesellschaftsvermögen oder Streitfällen.
Mehr zum Anlass Rechtliche AuseinandersetzungenBewertung und Kaufpreisplausibilisierung als Grundlage für Preisfindung, Verhandlung oder Kaufentscheidung.
Mehr zum Anlass Kauf & VerkaufGrundhaltung
Gerade bei Erbschaft, Scheidung oder Vermögensauseinandersetzungen ist eine unabhängige, neutrale Bewertung entscheidend. Die Ermittlung erfolgt ohne Verkaufsinteresse und nachvollziehbar für alle Beteiligten.
Auf Wunsch erläutere ich die Ergebnisse auch gegenüber Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Nachlassverwaltern.
Im unverbindlichen Erstgespräch ordnen wir Ihren Anlass ein und besprechen den passenden Bewertungsweg.
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