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    Häufige Fragen

    Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

    Die Kosten eines Verkehrswertgutachtens richten sich nach Objektart, Bewertungsanlass, Umfang des Gutachtens, Datenlage und Schwierigkeitsgrad. Die Honorarermittlung erfolgt individuell und kann sich an anerkannten Honorarrichtlinien für Immobilienbewertungen orientieren. Nach Klärung der wesentlichen Eckdaten erhalten Sie ein transparentes Angebot.

    Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?

    Die Bearbeitungsdauer hängt von Objektart, Bewertungsanlass, Gutachtenumfang und Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen ab. Müssen Unterlagen erst bei Behörden, Verwaltungen oder Dritten angefordert oder eingesehen werden, kann sich die Bearbeitung verzögern. Der voraussichtliche zeitliche Rahmen wird im Rahmen der Auftragsklärung besprochen.

    Kann ein Verkehrswertgutachten für gerichtliche, behördliche oder steuerliche Zwecke verwendet werden?

    Ein Verkehrswertgutachten kann bei gerichtlichen, behördlichen, steuerlichen oder außergerichtlichen Bewertungsanlässen als fachliche Grundlage dienen. Ob und in welchem Umfang ein Gutachten im Einzelfall berücksichtigt wird, entscheidet die jeweils zuständige Stelle.

    Werden Gutachten eines HypZert F zertifizierten Sachverständigen anerkannt?

    Als HypZert F zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung verfüge ich über eine anerkannte Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Die HypZert-Zertifizierung ist in der Immobilienbewertung fachlich etabliert und institutionell anerkannt. Gutachten entsprechend zertifizierter Sachverständiger können bei bestimmten Bewertungsanlässen als fachliche Grundlage dienen. Die Würdigung im Einzelfall erfolgt durch die jeweils zuständige Stelle.

    Welche Unterlagen benötige ich für eine Immobilienbewertung?

    Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Objektart, Bewertungsanlass und Umfang der Bewertung ab. Häufig benötigt werden Grundbuchauszug, Baupläne, Flächenberechnungen, Mietunterlagen, gegebenenfalls Teilungserklärung sowie Unterlagen zu Rechten und Belastungen. Im Rahmen der Auftragsklärung wird besprochen, welche Unterlagen konkret benötigt werden.

    Muss ich für ein Gutachten anwesend sein?

    Für den Ortstermin ist in der Regel ein Zugang zur Immobilie erforderlich, damit die wertrelevanten Merkmale aufgenommen werden können. Ob Sie persönlich anwesend sein müssen oder eine bevollmächtigte Person den Zugang ermöglicht, wird vorab abgestimmt.

    In welchen Regionen sind Sie tätig?

    Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in Oberbayern, insbesondere in München und im Münchner Umland. Darüber hinaus erstelle ich Immobilienbewertungen auch in Niederbayern und Schwaben. Weitere Regionen oder Standorte sind je nach Objektart, Bewertungsanlass und Auftragsumfang nach Absprache möglich.