Nicht jede Unterlage ist in jedem Fall erforderlich. Im Rahmen der Auftragsklärung wird besprochen, welche Dokumente für den konkreten Bewertungsfall benötigt werden, welche Unterlagen nachgereicht werden können und welche Informationen gegebenenfalls zusätzlich einzuholen oder zu prüfen sind.
Warum vollständige Unterlagen wichtig sind
Je vollständiger die relevanten Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto zügiger kann die Bewertung bearbeitet werden. Verzögerungen entstehen häufig, wenn Grundbuchauszüge, Teilungserklärungen, zugrunde liegende Urkunden, Bauakten, Mietunterlagen oder sonstige objektbezogene Dokumente erst bei Behörden, Verwaltungen oder Dritten angefordert oder eingesehen werden müssen.
Je nach Region, Behörde und Art der Unterlage können Auskünfte, Akteneinsichten oder Terminvereinbarungen mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Eine frühzeitige Bereitstellung der vorhandenen Unterlagen erleichtert daher die Bearbeitung und hilft, Rückfragen und Wartezeiten zu reduzieren.
Unterlagen zum Grundstück und zur rechtlichen Situation
- aktueller Grundbuchauszug
- Urkunden zu Eintragungen im Grundbuch, insbesondere Abteilung II
- Flurkarte / Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Unterlagen zum Gebäude und zu den Flächen
- Baupläne mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
- Baugenehmigungen (soweit vorhanden)
- Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung
- Baubeschreibung
- Angaben zu Baujahr, Bauweise, Zustand und Ausstattung
- Nachweise zu Modernisierungen, Umbauten und Instandhaltungen
- Energieausweis (soweit vorhanden)
Unterlagen zur Nutzung und Vermietung
- Mietverträge inkl. Nachträge
- Mieterliste mit Mietaufstellung
Unterlagen bei Wohnungs- und Teileigentum
- Wohnungs-/Teileigentumsgrundbuch
- Teilungserklärung
- Aufteilungsplan
- Jahresabrechnungen
- Vermögensbericht
- Wirtschaftsplan
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
Unterlagen zu Rechten, Belastungen und Besonderheiten
- Unterlagen zu Nießbrauch oder Wohnungsrecht
- Erbbaurechtsvertrag und Angaben zum Erbbauzins
- Unterlagen zu Dienstbarkeiten, Wegerechten und Leitungsrechten
- Unterlagen zu sonstigen Nutzungsrechten
- Unterlagen zu Abstandsflächen, Baubeschränkungen oder sonstigen baurechtlichen Besonderheiten
Unterlagen je nach Bewertungsanlass
- bei Erbschaft: Erbschein, Testament oder Nachlassunterlagen
- bei Schenkung: Schenkungsurkunde oder Übertragungsvertrag
- bei Kauf / Verkauf: Exposé, Kaufvertragsentwurf oder Kaufvertrag
- bei steuerlichen Anlässen: Schreiben des Finanzamts oder Steuerbescheide, soweit vorhanden
- bei Scheidung / Zugewinn: Angaben zum Bewertungsstichtag sowie relevante Vereinbarungen oder Vorgaben
- bei Restnutzungsdauer: Unterlagen zu Baujahr, Zustand, Modernisierungen und Instandhaltung
Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden und wie der weitere Ablauf aussieht, erläutert der Beitrag Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Wertermittlung. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, hängt von Objekt und Anlass ab und wird individuell abgestimmt.
