Auf einen Blick
Auf einen Blick
- Vollständige Unterlagen machen das Gutachten schneller und belastbarer.
- Grundbuchauszug und Flurkarte sind die Basis fast jeder Bewertung.
- Welche Unterlagen genau nötig sind, hängt von Objektart und Anlass ab.
- Fehlende Dokumente lassen sich fast immer nachträglich beschaffen.
Warum die Unterlagen wichtig sind
Unterlagen belegen die tatsächlichen und rechtlichen Eigenschaften einer Immobilie – von der Fläche über das Baujahr bis zu Rechten und Lasten im Grundbuch. Je vollständiger sie vorliegen, desto zügiger und belastbarer fällt das Gutachten aus.
Auch wenn nicht alle Unterlagen vorliegen: Fehlendes lässt sich fast immer beschaffen – die Bewertung scheitert daran selten. — Grundsatz zur Vorbereitung
Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt von der Objektart und dem Anlass der Bewertung ab. Die folgende Übersicht zeigt, was in den meisten Fällen hilfreich ist.
Grundlegend, objektbezogen, ergänzend
Die Unterlagen lassen sich in drei Gruppen einteilen – von den Dokumenten, die praktisch immer benötigt werden, bis zu solchen, die nur je nach Objekt relevant sind.
Die drei Gruppen im Überblick:
- Grundlegend
- Grundbuchauszug und Flurkarte bzw. Lageplan – Grundlage nahezu jeder Bewertung.
- Objektbezogen
- Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnung sowie die Baubeschreibung.
- Ergänzend
- Energieausweis, Modernisierungsnachweise und – je nach Objekt – Mietunterlagen.
Unterlagen nach Objektart
Je nach Immobilie kommen unterschiedliche Dokumente hinzu:
Eigentumswohnung
Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung.
Haus und Grundstück
Baupläne und Baubeschreibung, Energieausweis und bei Grundstücken zusätzlich ein Auszug aus dem Bebauungsplan.
Vermietete Objekte
Aktuelle Mietverträge, Mieterliste sowie Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen.
Wo Sie die Unterlagen bekommen
Viele Dokumente haben Eigentümer bereits aus dem Kauf. Fehlendes erhalten Sie hier:
- Grundbuchamt. Grundbuchauszug – beim zuständigen Amtsgericht.
- Kataster- und Vermessungsamt. Flurkarte und amtlicher Lageplan.
- Bauamt der Gemeinde. Baupläne, Baugenehmigung und Auszug aus dem Bebauungsplan.
- Hausverwaltung. bei Wohnungen Teilungserklärung, Protokolle und Hausgeldabrechnung.
- Eigene Unterlagen. Kaufvertrag, Energieausweis und Belege zu Modernisierungen.
Wenn Unterlagen fehlen
Es ist der Normalfall, dass zu Beginn nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen – gerade bei älteren Objekten oder im Erbfall. Das ist kein Hindernis: Die meisten Dokumente lassen sich bei Amt oder Hausverwaltung nachfordern, und wir klären gemeinsam, was tatsächlich benötigt wird.
Einen Überblick über die Leistungen geben die Seiten zum Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten; die Grundlagen erklärt der Beitrag Was ist der Verkehrswert?.
Gemeinsam gut vorbereitet
Sie müssen die Unterlagen nicht allein zusammenstellen. Im Erstgespräch gehen wir durch, welche Dokumente für Ihr Objekt und Ihren Anlass nötig sind, und ich gebe Hinweise, wo sich Fehlendes beschaffen lässt – so ist die Bewertung von Anfang an gut vorbereitet.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Wertermittlung. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, hängt von Objekt und Anlass ab und wird individuell abgestimmt.
