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Bewertung von Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen entscheiden Lage, Zustand und die Regelungen der Eigentümergemeinschaft über den Wert – Teilungserklärung und Instandhaltungsrücklage inklusive.

Leere Eigentumswohnung mit Holzboden und großem FensterVergleichswertverfahren
Abb. — Wohnung / Wohnanlage

Worauf es ankommt

Nicht nur die Wohnung – auch die Gemeinschaft zählt

Der Wert einer Eigentumswohnung ergibt sich nicht allein aus Größe und Zustand der eigenen vier Wände. Ebenso wichtig sind das Sondereigentum laut Teilungserklärung, der Zustand des Gemeinschaftseigentums und die finanzielle Lage der Eigentümergemeinschaft.

Eine gut gefüllte Instandhaltungsrücklage und eine gepflegte Wohnanlage wirken werterhöhend, ein Sanierungsstau im Gemeinschaftseigentum dagegen wertmindernd. All das fließt nachvollziehbar in die Bewertung ein.

Wertbildende Faktoren

Diese Merkmale prägen den Wert

01

Lage und Stockwerk

Mikro- und Makrolage, Geschoss, Ausrichtung, Aufzug und Aussicht wirken deutlich auf den Wert.

02

Zustand und Baujahr

Baujahr, Modernisierungsstand und Zustand von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

03

Teilungserklärung

Definiert Sondereigentum, Sondernutzungsrechte und Miteigentumsanteile – Grundlage der Bewertung.

04

Instandhaltungsrücklage

Höhe der Rücklage und Hausgeld zeigen die finanzielle Gesundheit der Eigentümergemeinschaft.

05

Ausstattung und Grundriss

Wohnfläche, Schnitt, Balkon oder Terrasse, Stellplatz und Ausstattungsqualität.

Ablauf

So läuft die Bewertung ab

1

Erstgespräch

Klärung von Objekt, Anlass und dem passenden Gutachtenformat.

2

Unterlagen & Ortstermin

Sichtung der Dokumente und Besichtigung der Wohnung.

3

Bewertung

Ermittlung des Werts über das Vergleichswertverfahren, ggf. ergänzt durch das Ertragswertverfahren.

4

Übergabe & Erläuterung

Verständliche Erläuterung der Ergebnisse als Grundlage für Ihre Entscheidung.

Vorbereitung

Hilfreiche Unterlagen

Gerade bei Wohnungen sind die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft wichtig – vieles davon erhalten Sie über die Hausverwaltung.

  • Grundbuchauszug
  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Wohnflächenberechnung / Grundriss
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
  • Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung
  • Nachweise zu Modernisierungen

Fragen

Häufige Fragen zur Wohnungsbewertung

Welches Verfahren wird bei Wohnungen angewendet?

In der Regel das Vergleichswertverfahren, das den Wert aus tatsächlichen Kaufpreisen vergleichbarer Wohnungen ableitet. Bei vermieteten Wohnungen kann zusätzlich das Ertragswertverfahren sinnvoll sein.

Warum sind die Unterlagen der Gemeinschaft wichtig?

Teilungserklärung, Rücklage und Protokolle geben Auskunft über den Zustand des Gemeinschaftseigentums und mögliche Sanierungen. Beides beeinflusst den Wert der einzelnen Wohnung.

Beeinflusst die Vermietung den Wert?

Ja. Bestehende Mietverhältnisse, Mietniveau und Kündigungsmöglichkeiten wirken sich auf den Wert aus – gerade bei Kapitalanlagen.

Woher bekomme ich die Unterlagen?

Viele Dokumente erhalten Sie über die Hausverwaltung oder aus Ihren eigenen Kaufunterlagen. Fehlendes lässt sich meist nachträglich beschaffen.

Welchen Wert hat Ihre Wohnung?

Im unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihr Objekt und den passenden Bewertungsweg.

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